Berlin, 20. Januar 2010 – Wie das Bundesumweltministerium (BMU) heute in Berlin bekannt gab, wird die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen einmalig um 15 Prozent gesenkt. Im Parlament muss nun ein entsprechender Gesetzesvorschlag verabschiedet werden. Dies wird, laut Dr. Norbert Röttgen (CDU), schnellstmöglich geschehen.
Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Kürzung für Solaranlagen auf einem Dach nach den Vorstellungen des Ministeriums, schon zum 01. April 2010 in Kraft treten. Für Freiflächen hingegen erst zum 01. Juli dieses Jahres. Zu den 15 Prozent sollen zusätzlich nochmals 10 Prozent weniger gezahlt werden, wenn Solaranlagen auf Ackerflächen errichtet werden. Der Eigenverbrauch soll laut Röttgen, weiterhin und sogar stärker gefördert werden.
Des Weiteren bleiben voraussichtlich die eigentlichen Degressionsstufen des EEGs (Erneuerbaren-Energien-Gesetzes) erhalten. Neu eingeführt werden mengenabhängige Abschlage. D.h. ein jährlicher Zubau ab 3.500 MW bedeutet eine zusätzliche Absenkung um 2,5%, jeder weitere Megawatt mit weiteren 2,5%. Wird der Markt weniger stark wachsen und unter der Grenze von 2.500 MW bleiben, so wird die jährliche Absenkung um 2,5% geringer ausfallen. Eine weitere Abstufung findet dann in 500 MW Schritten statt.
Quelle: BMU